So erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland

So erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland — Jetztpat

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum legal in Deutschland aufhalten. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, je nach Zweck, z. B. Beschäftigung, Familienzusammenführung, Selbstständigkeit oder Studium. Dieser Artikel befasst sich mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung.

Nachdem Sie eine Zeit lang eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis hatten, können Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie daran interessiert sind, weitere Informationen finden Sie hier.

Arten von Aufenthaltstiteln

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse unterscheiden sich in Gültigkeit, Zweck und Qualifikationsniveau.

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu folgenden Zwecken erteilt werden:

Angestelltenverhältnisse:

Selbstständigkeit:

Familientreffen:

Asylsuchende:

So erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit

  1. Beantragen Sie ein D-Visum: Beantragen Sie zunächst ein langfristiges Arbeitsvisum (D-Visum) bei Ihrer nächstgelegenen deutschen Botschaft. Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland ziehen und dort mit der Arbeit beginnen. Es ist 3-12 Monate gültig.

  2. Umwandlung eines D-Visums in eine Aufenthaltserlaubnis: Beantragen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde die Umwandlung Ihres D-Visums in eine physische Aufenthaltskarte (oder eine Blaue Karte bei Hochqualifikation).

Einige Nationalitäten, wie etwa Bürger der USA, des Vereinigten Königreichs, Nordirlands, Israels, Südkoreas, Japans, Neuseelands und Australiens, können direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne ein D-Visum zu benötigen. Allerdings ist die Beantragung aus dem Ausland oft schneller, da deutsche Botschaften oft besser ausgestattet sind als deutsche Ausländerhallen. Wenn Sie Ihren Job so schnell wie möglich antreten möchten, empfehlen wir oft die Beantragung über eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat. Dies muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Wenn Sie bereits einen anderen Aufenthaltstitel (z. B. für ein Studium) besitzen, müssen Sie diesen direkt in Deutschland bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen für eine deutsche Aufenthaltserlaubnis

Die erforderlichen Dokumente können unterschiedlich sein, umfassen aber im Allgemeinen:

  • Stadtregistrierung

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Arbeitsvertrag

  • Reisepasskopie

  • Aktuelle Aufenthaltserlaubnis (bei Verlängerungen)

  • Anmeldeformular

  • Letzte drei Einzahlungsscheine (sofern vorhanden)

  • Deutsche Krankenversicherungsbestätigung

Für Hochschulabsolventen einer ausländischen Hochschule:

Für Hochschulabsolventen einer deutschen Hochschule:

  • Hochschulabschluss und Zeugnisse (falls Sie diese noch nicht erhalten haben, bitten Sie Ihre Universität um ein Schreiben, das bestätigt, dass Sie bald Ihren Abschluss machen)

Für Entwickler:

Für Arbeiter:

Welche Arbeitserlaubnis ist die richtige für mich?

Blaue Karte: Für Hochqualifizierte mit einem einem deutschen Abschluss gleichwertigen Abschluss (Prüfung über die Anabin-Datenbank) und einem Gehalt über 45.300 € (41.042 € für MINT-Berufe). Entwickler benötigen keinen Abschluss, dafür aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und ein Gehalt von 41.042 €.

Reguläre Aufenthaltserlaubnis: Wenn Sie die Kriterien für die Blaue Karte nicht erfüllen, muss Ihr Gehalt dem Durchschnittslohn für Ihre Position entsprechen und es muss sich bei Ihrer Arbeit um einen Mangelberuf handeln.

Gültigkeit und Erneuerung

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern, solange Sie erwerbstätig sind. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informieren Sie die Ausländerbehörde, die Ihnen dann eine Schonfrist zur Suche nach einem neuen Arbeitsplatz gewährt.

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