Sie haben vielleicht schon davon gehört: Deutschland leidet unter einem erheblichen Arbeitskräftemangel und kämpft mit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung. Aus diesem Grund hat Deutschland ein neues Gesetz eingeführt, das den Einwanderungsprozess vereinfachen und es deutschen Arbeitgebern erleichtern soll, Nicht-EU-Bürger einzustellen.
Da die Einwanderungsbestimmungen recht komplex sein können und häufigen Änderungen unterliegen, möchten wir uns in diesem Artikel speziell auf Berufe konzentrieren, die nicht reglementiert sind (reglementierte Berufe sind z. B. Anwalt, Arzt oder Krankenschwester) und für die in Deutschland normalerweise kein Hochschulabschluss erforderlich ist. Dies sind Berufe wie Elektriker, Mechaniker oder LKW-Fahrer, die in der Regel eine dreijährige Ausbildung erfordern, die in Deutschland als „Ausbildung“ bezeichnet wird.
Wir werden die wichtigsten Änderungen hervorheben, die seit 2023 für diese Gruppen umgesetzt werden.
Das Anerkennungsverfahren
Bisher waren für die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland im Wesentlichen zwei Schritte erforderlich:
Anerkennung des Hochschulabschlusses einer ausländischen Arbeitnehmerin oder eines ausländischen Arbeitnehmers beantragen
Visum zur Einreise nach Deutschland und Arbeitsaufnahme beantragen
Der zweite Schritt, das Erhalten der Visaist in der Regel überschaubar und dauert im Durchschnitt zwischen 2 und 4 Monaten. Dieser Zeitraum kann jedoch je nach Herkunftsland des Antragstellers und der Zielstadt innerhalb Deutschlands variieren.
Der erste Schritt, die Antrag auf Anerkennung des Abschlusses des ausländischen Arbeitnehmers stellte eine erhebliche Herausforderung dar und führte oft zu langen Verzögerungen von mehreren Jahren. Dieser Engpass behinderte den gesamten Prozess erheblich, da Arbeitgeber nicht gerne zu lange warten, bis ein neuer Mitarbeiter anfangen kann.
Die Anerkennungs-Partnerschaft
Eine wesentliche Änderung des neuen Gesetzes war die Einführung einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft. Mit der Anerkennungspartnerschaft können Personen aus Nicht-EU-Ländern ohne vorherige Anerkennung nach Deutschland einreisen und den Anerkennungsprozess vollständig in Deutschland abschließen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein bei der Verkürzung der Gesamtzeit, bis ein neuer Mitarbeiter seine Arbeit in Deutschland aufnehmen kann. Infolgedessen müssen ausländische Arbeitnehmer jetzt nur noch den Antrag auf ein deutsches Arbeitsvisum ausfüllen, was bei ordnungsgemäßer Durchführung in einem angemessenen Zeitrahmen erledigt werden kann. Allerdings dürfen nicht alle Personen im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen.
Hier sind die Kriterien für eine Anerkennungspartnerschaft:
Anforderungen:
Sie müssen eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und der Abschluss muss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, offiziell anerkannt sein.
Sie benötigen einen deutschen Arbeitsvertrag
Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Wo Sie die Anerkennung Ihres Studienabschlusses beantragen können:
Um zu bestätigen, dass Ihr Abschluss im Ausstellungsland anerkannt wird, müssen Sie sich an die IHK in Deutschland wenden. Die zuständige IHK befindet sich am Sitz Ihres zukünftigen Arbeitgebers. In Zukunft können Sie dies möglicherweise auch bei der ZAB beantragen, da dort derzeit an einem einheitlichen Verfahren gearbeitet wird.
Wie es funktioniert:
Vor der Einreise schließen die angehende Fachkraft und ihr Arbeitgeber eine Vereinbarung. Darin verpflichtet sich die Fachkraft, unverzüglich nach der Einreise einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich in der Vereinbarung, die Fachkraft bei der Anerkennung zu unterstützen und ihr die für die Anerkennung erforderliche Qualifizierung zu vermitteln.
Ziel der Anerkennungspartnerschaft ist die Erlangung der vollen Anerkennung nach maximal dreijährigem Aufenthalt in Deutschland. Ist der Beruf reglementiert, sind bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur unter Aufsicht erlaubt.