Deutschland ist ein beliebtes Ziel für viele internationale Studenten und Berufstätige und es ist keine Überraschung, dass sie oft ihre Familien mitbringen möchten. Das deutsche Visum zur Familienzusammenführung erleichtert die Familienzusammenführung und ermöglicht es Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern, ihren Verwandten in Deutschland nachzufolgen. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über den Prozess, die Anforderungen und wichtige Überlegungen zur Erlangung eines Visums zur Familienzusammenführung in Deutschland.
Familienzusammenführung mit einem Ehegattenvisum in Deutschland
Für Nicht-EU-Bürger bietet das deutsche Familienzusammenführungsvisum (Ehepartnervisum) eine Möglichkeit für Ehegatten, mit ihren in Deutschland lebenden Partnern wieder zusammenzukommen. Unabhängig davon, ob der in Deutschland lebende Ehegatte Student, Arbeitnehmer oder ständiger Einwohner ist, ermöglicht dieses Visum dem Partner, zu ihm zu kommen. Diese Möglichkeit unterstreicht die Bedeutung der Familieneinheit und -unterstützung, die für das Wohlergehen und den Erfolg von im Ausland lebenden Personen von wesentlicher Bedeutung sind.
Der Erhalt dieses Visums ermöglicht nicht nur die Familienzusammenführung, sondern bietet auch mehrere Vorteile. Es bietet emotionale Unterstützung, hilft, familiäre Bindungen aufrechtzuerhalten und schafft ein stabiles Umfeld für Sie und die Person, die zu Ihnen kommt. Darüber hinaus kann Ihr Ehepartner, abhängig von den Visabedingungen, in Deutschland arbeiten dürfen, was zusätzlich zur finanziellen Stabilität des Haushalts und zur Integration in die deutsche Gesellschaft beiträgt.
Voraussetzungen für das Visum zur Familienzusammenführung
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, müssen Sie oder Ihr Ehepartner bestimmte Anforderungen der deutschen Einwanderungsbehörde erfüllen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass der Antragsteller und sein Familienmitglied in Deutschland bestimmte Kriterien in Bezug auf legalen Aufenthalt, finanzielle Stabilität, Krankenversicherung und Sprachkenntnisse erfüllen.
Welche Visumsvoraussetzungen gelten für einen Ehepartner in Deutschland?
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen und Ihren Partner und/oder Ihr Kind nach Deutschland zu holen, müssen Sie mehrere wichtige Voraussetzungen erfüllen.
- Legale Unterkunft: Der Ehepartner mit Wohnsitz in Deutschland (Sponsor) muss über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Dies kann ein Studentenvisum, eine Arbeitserlaubnis oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sein. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, beispielsweise eine Meldebescheinigung, muss vorgelegt werden.
- Ausreichendes Einkommen: Der Zusammenführende muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Ehepartner zu unterstützen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein. Dazu müssen in der Regel aktuelle Gehaltsabrechnungen, ein Arbeitsvertrag oder ein Nachweis über andere finanzielle Mittel vorgelegt werden.
- Krankenversicherung: Dies ist in Deutschland vorgeschrieben und kann über eine private Krankenversicherung oder eine Familienversicherung über den Versicherungsplan des Sponsors erfolgen.
- Unterkunft: Ein Unterkunftsnachweis ist erforderlich. Der Zusammenführende muss nachweisen, dass er über eine geeignete Unterkunft für seinen Ehepartner verfügt. Dies kann die Vorlage eines Mietvertrags oder eines Eigentumsnachweises sein.
- Grundlegende Deutschkenntnisse: Der Ehegatte, der das Visum beantragt, muss grundlegende Deutschkenntnisse, in der Regel auf dem Niveau A1, nachweisen.
Notiz: Um Anspruch auf eine Familienzusammenführung zu haben, müssen Sie oder Ihr Ehepartner volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein.
Checkliste für das Ehegattenvisum: Erforderliche Dokumente
Um ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung zu beantragen, ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente zusammenzutragen, um einen reibungslosen und erfolgreichen Antragsprozess zu gewährleisten. Hier ist eine umfassende Checkliste:
- Ausgefülltes Antragsformular (zu finden auf der Website der jeweiligen deutschen Botschaft/des jeweiligen Konsulats)
- Ausgefülltes Erklärungsformular (Bestätigung der Richtigkeit der Angaben)
- Gültiger Reisepass
- Aktuelle biometrische Passbilder (Größe: 35(B) x 45(H) mm)
- Aufenthaltsgenehmigung
- Heiratsurkunde (und Unterlagen über frühere Ehen)
- Geburtsurkunde
- Einladungsbrief
- Nachweis der Mittel
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherung
- Zusätzliche Unterlagen (falls verlangt): Zum Beispiel ein Motivationsschreiben oder andere unterstützende Dokumente
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für ein deutsches Visum?
Die Bearbeitungszeit für ein deutsches Familienzusammenführungsvisum beträgt in der Regel etwa 3 Monate. Dieser Zeitraum kann jedoch je nach Antragsland und den besonderen Umständen Ihres Falles erheblich variieren. In einigen Ländern kann die Bearbeitungszeit kürzer sein. In China beispielsweise kann sie etwa 8 Wochen dauern. In anderen Ländern kann sie länger dauern. In Indien beispielsweise kann die Bearbeitungszeit mindestens 3 Monate betragen. Die Arbeitsbelastung und Effizienz der örtlichen deutschen Vertretung, des Konsulats oder des Auswärtigen Amtes können sich ebenfalls auf die Bearbeitungszeiten auswirken.
Um Verzögerungen zu minimieren, ist Folgendes wichtig:
- Um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig eingereicht werden, reichen Sie bitte die vollständigen Unterlagen ein.
- Bewerben Sie sich frühzeitig und reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisedatum ein, um mögliche Verzögerungen berücksichtigen zu können.
- Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft oder Ihrem Konsulat über die genauen Bearbeitungszeiten und Anforderungen und erhalten Sie genaue Informationen.
Visum zur Familienzusammenführung Deutschland: Häufig gestellte Fragen
In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen, um Ihnen zu helfen, das Visumsverfahren besser zu verstehen und einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung Ihres Visums für die Zusammenführung mit Ihrer Familie in Deutschland zu gewährleisten.
Wer darf mit einem Familienvisum nach Deutschland einreisen?
Folgende primäre Familienmitglieder sind berechtigt, mit einem Familienvisum nach Deutschland einzureisen:
- Ihr Ehepartner (Ehemann oder Ehefrau)
- Ihre minderjährigen Kinder (hierzu zählen in der Regel Kinder unter 18 Jahren)
- Eltern von in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere wenn der/die Aufenthaltsberechtigte minderjährig ist oder aufgrund besonderer Umstände auf die Unterstützung der Eltern angewiesen ist
Wie lange ist ein Visum zur Familienzusammenführung gültig?
Für internationale Studierende oder Arbeitnehmer ist das Visum in der Regel mindestens drei Monate oder für die gleiche Dauer gültig wie die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors. Wenn Sie beispielsweise Student sind und an einem zweijährigen Masterprogramm teilnehmen, ist das Visum Ihres Ehepartners in der Regel für denselben Zeitraum von zwei Jahren gültig.
Notiz: Das Visum kann zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors verlängert werden. Wird die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors aufgrund der Fortsetzung des Studiums oder der Beschäftigung verlängert, kann auch die Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds verlängert werden.
Kostet die Beantragung eines deutschen Ehegattenvisums Geld?
Ja, Sie müssen für die Bearbeitung Ihres Visumantrags eine Gebühr entrichten. Ein langfristiges Familienzusammenführungsvisum (Kategorie D) kostet in der Regel 75 € für Erwachsene und 37,50 € für Kinder unter 18 Jahren. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig, auch wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder Ihr Visum abgelehnt wird. Wenn Sie sich entscheiden, einen neuen Antrag zu stellen, müssen Sie die Gebühr erneut entrichten.
Ist das Visum zur Familienzusammenführung wie eine Aufenthaltserlaubnis?
Obwohl das Visum zur Familienzusammenführung und die Aufenthaltserlaubnis miteinander verwandt sind, dienen sie im Prozess der Familienzusammenführung in Deutschland unterschiedlichen Zwecken.
Visum zur Familienzusammenführung
- Ist ein von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland des Antragstellers ausgestelltes Einreisevisum.
- Es ermöglicht dem Visuminhaber die Einreise nach Deutschland zum Zweck der Familienzusammenführung.
- Normalerweise handelt es sich dabei um ein Langzeitvisum (Kategorie D) mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen.
- Nach der Einreise nach Deutschland muss der Inhaber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltsgenehmigung
- Nach der Einreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland muss sich der Visuminhaber bei der örtlichen Einwanderungsbehörde in Deutschland anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Dadurch wird dem Familienmitglied ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.
- Ihre Gültigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Aufenthaltsstatus des Zusammenführenden.
- Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange der Zusammenführende seinen Rechtsstatus in Deutschland aufrechterhält, zum Beispiel durch die Fortsetzung seines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit.
Im Wesentlichen ist das Visum zur Familienzusammenführung der erste Schritt, der es Expats ermöglicht, ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Gleichzeitig ist für einen längeren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Kann mein Ehepartner mit einem Angehörigenvisum in Deutschland arbeiten?
Ihr Partner darf mit einem abhängigen Visum in Deutschland arbeiten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Normalerweise ist Ihr Partner nach der Ankunft in Deutschland und dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis berechtigt, sowohl Vollzeit als auch Teilzeit zu arbeiten, ohne dass er eine separate Arbeitserlaubnis benötigt.
Ihr Ehepartner kann in jedem Bereich oder jeder Branche arbeiten, sofern er die erforderlichen Qualifikationen für den Job erfüllt. Arbeitgeber in Deutschland müssen den Arbeitserlaubnisstatus anhand der Aufenthaltserlaubnis überprüfen.